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   BFH, 10.06.2010 - IX B 202/09   

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https://dejure.org/2010,10879
BFH, 10.06.2010 - IX B 202/09 (https://dejure.org/2010,10879)
BFH, Entscheidung vom 10.06.2010 - IX B 202/09 (https://dejure.org/2010,10879)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - IX B 202/09 (https://dejure.org/2010,10879)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine fehlende Urteilsbegründung bei Übergehen vom FG nicht bedachter Gründe - Beweiswürdigung - Keine Revisionszulassung wegen Einwänden gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit einer Schätzung

  • openjur.de

    Keine fehlende Urteilsbegründung bei Übergehen vom FG nicht bedachter Gründe; Beweiswürdigung; Keine Revisionszulassung wegen Einwänden gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit einer Schätzung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 119 Nr 6, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Keine fehlende Urteilsbegründung bei Übergehen vom FG nicht bedachter Gründe - Beweiswürdigung - Keine Revisionszulassung wegen Einwänden gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit einer Schätzung

  • Bundesfinanzhof

    Keine fehlende Urteilsbegründung bei Übergehen vom FG nicht bedachter Gründe - Beweiswürdigung - Keine Revisionszulassung wegen Einwänden gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit einer Schätzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 Nr 6 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Keine fehlende Urteilsbegründung bei Übergehen vom FG nicht bedachter Gründe - Beweiswürdigung - Keine Revisionszulassung wegen Einwänden gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit einer Schätzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 Nr 6 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Keine fehlende Urteilsbegründung bei Übergehen vom FG nicht bedachter Gründe - Beweiswürdigung - Keine Revisionszulassung wegen Einwänden gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit einer Schätzung

  • rewis.io

    Keine fehlende Urteilsbegründung bei Übergehen vom FG nicht bedachter Gründe - Beweiswürdigung - Keine Revisionszulassung wegen Einwänden gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit einer Schätzung

  • rewis.io

    Keine fehlende Urteilsbegründung bei Übergehen vom FG nicht bedachter Gründe - Beweiswürdigung - Keine Revisionszulassung wegen Einwänden gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit einer Schätzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1; FGO § 96 Abs. 1; FGO § 119 Nr. 6
    Verfahrensmangel wegen fehlender hinreichender Begründung hinsichtlich der Wirksamkeit einer Schätzung des Finanzamtes; Überzeugungsbildung eines Gerichtes trotz fehlender ausdrücklicher Auseinandersetzung mit bestimmten Akteninhalten

  • datenbank.nwb.de

    Vorliegen eines Mangels i.S. des § 119 Nr. 6 FGO; keine Revisionszulassung bei Einwendungen gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit einer Schätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 10.06.2010 - IX B 202/09
    Wenn die Kläger meinen, das FG habe eine offensichtlich rechtsfehlerhafte und insoweit willkürliche bzw. greifbar gesetzwidrige Entscheidung getroffen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. August 2001 IX B 57/01, BFH/NV 2002, 51; vom 28. Juni 2002 III B 28/02, BFH/NV 2002, 1474; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887), indem es bei der Beurteilung der Nichtigkeit der Schätzung das erkennbare Ziel verfolgt habe, Sachverhalte so zu konstruieren, dass sie die für den Steuerpflichtigen nachteiligste und zugleich auch geringste Wahrscheinlichkeit für sich hätten, fehlen hierfür nachvollziehbare Gründe.
  • BFH, 28.06.2002 - III B 28/02

    NZB; BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Anspruch auf

    Auszug aus BFH, 10.06.2010 - IX B 202/09
    Wenn die Kläger meinen, das FG habe eine offensichtlich rechtsfehlerhafte und insoweit willkürliche bzw. greifbar gesetzwidrige Entscheidung getroffen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. August 2001 IX B 57/01, BFH/NV 2002, 51; vom 28. Juni 2002 III B 28/02, BFH/NV 2002, 1474; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887), indem es bei der Beurteilung der Nichtigkeit der Schätzung das erkennbare Ziel verfolgt habe, Sachverhalte so zu konstruieren, dass sie die für den Steuerpflichtigen nachteiligste und zugleich auch geringste Wahrscheinlichkeit für sich hätten, fehlen hierfür nachvollziehbare Gründe.
  • BFH, 15.09.2006 - IX B 209/05

    Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel; Gewährung rechtlichen

    Auszug aus BFH, 10.06.2010 - IX B 202/09
    Vielmehr ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (BFH-Beschluss vom 15. September 2006 IX B 209/05, BFH/NV 2007, 80, unter 3. c, m.w.N.).
  • BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09

    Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen", Darlegungserfordernis bei

    Auszug aus BFH, 10.06.2010 - IX B 202/09
    Wenn die Kläger meinen, das FG habe eine offensichtlich rechtsfehlerhafte und insoweit willkürliche bzw. greifbar gesetzwidrige Entscheidung getroffen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. August 2001 IX B 57/01, BFH/NV 2002, 51; vom 28. Juni 2002 III B 28/02, BFH/NV 2002, 1474; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887), indem es bei der Beurteilung der Nichtigkeit der Schätzung das erkennbare Ziel verfolgt habe, Sachverhalte so zu konstruieren, dass sie die für den Steuerpflichtigen nachteiligste und zugleich auch geringste Wahrscheinlichkeit für sich hätten, fehlen hierfür nachvollziehbare Gründe.
  • BFH, 28.04.1993 - II R 123/91
    Auszug aus BFH, 10.06.2010 - IX B 202/09
    Von einem wesentlichen Verfahrensmangel kann vielmehr erst dann ausgegangen werden, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46, m.w.N.).
  • BFH, 10.11.2010 - IX B 54/10

    Nichtzulassungsbeschwerde, insbesondere Angriffe gegen die Beweiswürdigung des FG

    Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt erwogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juni 2010 IX B 202/09, BFH/NV 2010, 1841).
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